KFZ-Brief verloren ? - Reimport ?
Bei Verlust des KFZ-Briefes ist zur Wiederzulassung und erstmaliger Zulassung innerhalb der BRD eines aus dem Ausland reimportierten Schleppers die Erstellung eines "Vollgutachen §21 StVZO" durch einen amtlich Anerkanten KFZ-Sachverständigen erforderlich. Zu diesem Zweck ist die Erstellung eines Datenblatts möglich. Dieses "Datenblatt" hilft dem a.A. KFZ-SV erheblich bei der Feststellung der benötigten Daten. Zum Identitätsnachweis ist zudem die jeweilige Maschinenkarte zweckmäßig. Datenblatt und Maschinenkarte sind keine amtlichen Dokumente, werden zur Datenermittlung aber regelmäßig und gerne von den a.A. KFZ-SV anerkannt.